Wer das Morgen nicht bedenkt,
wird Kummer haben,
bevor das Heute zu Ende geht.
(Konfuzius)
Bestattungsvorsorge heißt:
- Den Umfang und den Rahmen der Bestattung schon zu Lebzeiten selbst bestimmen.
- Sicher zu sein, dass alles in Ihrem Sinne geregelt wird, auch dann, wenn Sie allein stehend sind oder Ihre Angehörigen nicht schnell genug erreichbar sind.
- Die Hinterbliebenen in der belastenden Situation eines Todesfalles schwere Entscheidungen abzunehmen und von der Sorge der anfallenden Kosten zu entlasten.
- Verhindern, dass die Angehörigen nach Ihrem Tode für die Bestattung Sozialhilfe beantragen müssen.
- Ein Vorsorgevertrag als letztwillige Verfügung mit testamentarischem Charakter verhindert den Zugriff Dritter (z.B. Sozialamt) auf den für die Bestattung vorgesehenen Betrag, denn auch im Falle der Pflegebedürftigkeit mit Heimunterbringung dürfen die ausschließlich für die Beisetzung treuhänderich festgelegten Vorsorgegelder nicht zur Deckung von Heimkosten beansprucht werden.
- Verhindern, dass unter Umständen wildfremde Personen (z.B. Sozial- oder Ordnungsamt) nach gesetzlichen und finanziellen Gesichtspunkten, aber ohne Rücksicht auf persönliche oder religiöse Aspekte, Ihre Beisetzung bestimmen.
Wichtig zu wissen:
- Sicherung des für die Bestattung vorhandenen Vermögens
Insbesondere für pflegebedürftige Menschen, die in ein Senioren- oder Pflegeheim untergebracht werden müssen, tritt oftmals über kurz oder lang der Sozialfall ein. Wer im Alter Sozialhilfe beantragt, muss zunächst – bis auf ein Schonvermögen – sein Erspartes aufbrauchen, daher sind Girokonten, Sparbücher sowie Lebens- und sogar Sterbegeldversicherungen nicht für eine sichere Bestattungsvorsorge geeignet. Wer sein Geld für die Bestattung gesichert wissen möchte, sollte dieses vom übrigen Vermögen trennen und eine sogenannte Zweckgebundenheit hinsichtlich der Bestattung nachweisen, so müssen auch Sterbegeldversicherungen, die nur im Todesfall ausbezahlt werden, als zweckbestimmte Bestattungsvorsorge anerkannt werden. Eine entsprechende Verfügung kann u.U. auch bei einem Notar hinterlegt werden, legen Sie Ihre Bestattungswünsche aber niemals in einem beim Notar hinterlegtem Testament fest, da dieses meist nach der Beisetzung geöffnet wird und ihre Bestattungswünsche so keine Berücksichtigung mehr finden können. Eine gute Sicherung vor dem Zugriff Dritter auf das für die Bestattung vorgesehene Vermögen ist ein Treuhandvertrag, der zusätzlich zum Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen wird und aufgrund dessen das Geld auf ein Treuhandsammelkonto eingezahlt wird (siehe hierzu Pk. 2). Viele Sozialämter erkennen diese Form der Bestattungsvorsorge an, da sicher gestellt ist, dass dieses Geld ausschließlich für die Bestattung verwendet wird. Der Betrag sollte „angemessen“ sein, die anerkannte Angemessenheit richtet sich zumeist nach regionalen Gegebenheiten, wie z.B. Friedhofsgebühren. Sollte das Sozialamt wider Erwarten zur Auflösung der Bestattungsvorsorge auffordern, weisen Sie auf die gängige Rechtsprechung hin, die solcher Forderung widerspricht.
Möglichkeiten der Vorsorge mit finanzieller Absicherung:
- Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge
Entsprechend Ihren Wünschen erstellen wir ein detailliertes Angebot aufgrund der Preisbasis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (die spätere Berechnung erfolgt gemäß der aktuellen Kosten- und Gebührensituation zum Zeitpunkt des Todes). Dieses Angebot ist die Grundlage für den Bestattungsvorsorgevertrag, in dem bestimmte Regelungen festgelegt werden und den Sie mit einem handschriftlichen Zusatz versehen, der als letztwillige Verfügung mit testamentarischem Charakter den Zugriff Dritter (z.B. Sozialamt) auf die treuhänderisch festgelegte Summe verhindert. Zur Finanzierung Ihrer Bestattung schließen Sie mit dem Deutschen Institut für Bestattungskultur (DIB), Bad Wildungen und uns einen Treuhandvertrag ab und zahlen den vereinbarten Betrag auf das Treuhandkonto des DIB ein, das diese Summe treuhänderisch für Sie bei Sparkasse Waldeck-Frankenberg anlegen wird. Die Sparkasse wird eine Kontoeröffnungsgebühr in Höhe von 50,00 EUR netto berechnen, die dem Treugeber nach der Vertragsunterzeichnung von uns in Rechnung gestellt wird, zusammen mit einer Kostenpauschale in Höhe von 60,00 EUR zzgl. gesetzl. MWSt. für unsere Beratung, Tätigkeit und Auslagen. Im Todesfall steht das Treuhandvermögen zur Sicherstellung der Finanzierung der Bestattungskosten, abzüglich einer 2,5%igen Verwaltungspauschale für das DIB, zur Verfügung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Treuhandvertrag nicht der Rendite dient, sondern der Sicherung zur Finanzierung der von Ihnen gewünschten Bestattung. Auch wenn diese Sicherung mittlerweile leider keinen Zinsertrag bringt und zudem mit Kosten verbunden ist, so ist ein Treuhandvertrag immer noch die bessere Lösung, als dass Dritte auf das für die Bestattung angesparte Geld Zugriff nehmen und so beeinflussen können, wie Sie einmal beigesetzt werden. Auch für Ihre Angehörigen, die für die Bestattung verantwortlich sind, dürfte die Gewissheit, dass die Kosten (selbst wenn nur teilweise) abgedeckt sind, eine Erleichterung darstellen.
- Sterbegeldversicherung mit monatlicher Zahlung oder auch Einmalzahlung
Wie vorher beschrieben, schließen Sie mit uns, auf Grundlage eines Angebotes, einen Bestattungsvorsorgevertrag ab. Zur Finanzierung Ihrer Bestattung schließen Sie mit der Partner-Versicherung des DIB und uns eine Sterbegeldversicherung ab. Unwiderruflich bezugsberechtigt ist das DIB, dass sich in einem Treuhandvertrag mit dem Bestatter verpflichtet, im Todesfall die vereinbarte Summe an das Bestattungsunternehmen zwecks Kostendeckung auszuzahlen. Zu beachten ist hier, dass nach Abschluss des Vertrages eine Wartezeit (je nach Vertrag 24 Monate) besteht, erst danach wird die volle Versicherungssumme bei Tod fällig. Sollte der Todesfall innerhalb dieser Wartezeit eintreten, werden die eingezahlten Versicherungsbeiträge ausgezahlt.
Deutsches Institut für Bestattungskultur (DIB), Bad Wildungen: www.dib-bestattungskultur.de