Angesichts unserer Verzweiflung
fühlen wir uns ohnmächtig und hilflos.
Und doch wird verlangt, dass wir uns kümmern.
Im Falle eines eingetretenen Todes ist folgendes zu tun:
- Rufen Sie eine Person Ihres Vertrauens an, die Ihnen gerade in den ersten kritischen Stunden beisteht und Ihnen wichtige Telefongespräche abnehmen kann.
- Bei einem Todesfall zu Hause rufen Sie möglichst zeitnah den Hausarzt an, er stellt den Tod fest und stellt den Totenschein aus. Halten Sie hierfür auch den Personalausweis bzw. die Geburts- oder Heiratsurkunde bereit.
- Wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, rufen Sie einen Notarzt. Wenn dieser die Todesursache nicht eindeutig feststellen kann, ist er gehalten, die Polizei zu verständigen. Die Freigabe zur Bestattung erfolgt dann durch die zuständige Staatsanwaltschaft.
- Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Heim erfolgt die Benachrichtigung des Arztes durch das Haus. Fragen Sie nach, wie lange der Verstorbene im Sterbezimmer bleiben kann, damit Sie sich in aller Ruhe verabschieden können.
- Bei Tod in öffentlichen Gebäuden oder auf öffentlichen Plätzen und Straßen werden Sie durch die zuständigen Behörden informiert. Diese veranlassen alles Notwendige.
- Wenn es im Sinne des Verstorbenen war und/oder es Ihnen ein Bedürfnis ist, benachrichtigen Sie einen Pfarrer oder einen anderen Seelsorger.
- Lassen Sie sich nicht ganz von den formellen Dingen, die natürlich auch sein müssen, in Beschlag nehmen und pflegen Sie kleine Rituale: Zünden Sie eine Kerze an, stellen Sie Blumen auf, legen Sie persönliche Sachen zum Verstorbenen und vor allem verweilen Sie bei ihm, um sich von ihm zu verabschieden.
- Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir vereinbaren mit Ihnen einen Termin, zeitnah oder später, bei Ihnen zu Hause oder bei uns. Im Gespräch werden wir Ihnen bei der weiteren Vorgehensweise behilflich sein.
- Wenn Sie wissen, was der Verstorbene tragen soll, können Sie die Kleidung zum ersten Gespräch bereit legen, dies kann aber auch später geschehen. Auch Fotos, Briefe und Gegenstände können später mit in den Sarg gelegt werden.
- Halten Sie für das erste Gespräch mit uns folgende Papiere bereit:
– Bei Ledigen: Geburtsurkunde (im Familienstammbuch der Eltern)
– Bei Verheirateten: standesamtl. Heiratsurkunde (im Familienstammbuch)
– Bei Geschiedenen: standesamtl. Heiratsurkunde, rechtskräftiges Scheidungsurteil
– Bei Verwitweten: standesamtl. Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners
– Personalausweis oder bei Personen mit anderer Staatsbürgerschaft Reisepass
– Bei Spätaussiedlern oder Vertriebenen: Flüchtlingsausweis oder Registrierschein, bei Änderung des ursprünglichen Namens in eine deutsche Form, Bescheinigung der Namensänderung, deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde und bei Verwitweten der Sterbeurkunde des Ehepartners, bei Ledigen deutsche Übersetzung der Geburtsurkunde
– Bei vorhandener Familiengrabstätte: Nutzungs- bzw. Graburkunde
– Wenn vorhanden: Bestattungsvorsorgevertrag mit dazugehörigen Dokumenten
– Bei Wunsch auf Seebestattung, anonymer oder anderer alternativer Bestattungsform unbedingt eine vom Verstorbenen zu Lebzeiten verfasste Willensbekundung
– Weitere erforderliche Papiere und Daten können später beigebracht werden.